Terms and Conditions

We are sorry to inform you that we can only provide our terms and conditions in German. An English translation will be added later on.

Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen:

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden vom Mittwald Hotel schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

2. An- und Abreise

2.1 Sofern nicht anders schriftlich Vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logiepreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 18:00 Uhr am Vorabend zu verständigen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Kunden stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Hotel ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Zimmer zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.

3. Leistungen

3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Nimmt ein Gast, gleich aus welchen Gründen das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht Anteilig, noch auf Minderung zu.
3.2 Nimmt ein Gast, gleich aus welchen Gründen zusätzlich vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht Anteilig, noch auf Minderung zu.
3.3 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
3.4 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der vom Mittwald Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

4. Zahlung

4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Das Mittwald Hotel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. Das Mittwald Hotel darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines vom Mittwald Hotel akzeptierten Kreditkarten-Unternehmens anfordern.
4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist das Mittwald Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Mittwald Hotel vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger, eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen sieben Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Mittwald Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
4.5 Preise für Gruppen gelten nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind die jeweils gültigen Preislisten vom Mittwald Hotel maßgeblich. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80% der zu reservierenden Leistung ab, wobei die Anzahlung vier Wochen vor Ankunft der Gruppe im Mittwald Hotel eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommenen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 80% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.
4.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

5. Stornobedingungen

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
  • 5.1 Für Gruppenreservierungen:
  • a) bis 3 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.
  • b) bis 2 Wochen vor Ankunft, 50% der vereinbarten Leistungen.
  • c) bis 1 Woche vor Ankunft, 60% der vereinbarten Leistungen.
  • d) bis 3 Tage vor Ankunft, 70% der vereinbarten Leistungen.
  • e) bis 1 Tag vor Ankunft, 90% der vereinbarten Leistungen.
Das Hotel bezeichnet eine Reservierung als Gruppenreservierung bei einer Personenzahl ab 10 Personen.
  • 5.2 Für Einzelreservierungen:
  • a) bis 1 Tage vor Ankunft (bis 12:00 Uhr), kostenfrei.
  • b) ab 1 Tage vor Anreise (nach 12:00 Uhr), 80% der vereinbarten Leistungen.
Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 80% des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die vorstehenden Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch Weitervermietung des stornierten Zimmers bzw. Weiterberechung der Leistung erzielt wurde.
  • 5.3 Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Stornofristen Gültigkeit:
  • a) über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,
  • b) 29. bis zum 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten,
  • c) 14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Veranstaltungs-Pauschale x Personenzahl,
  • d) 7. bis zum 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Veranstaltungs-Pauschale x Personenzahl,
  • e) binnen 72 Stunden: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. 80% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Veranstaltungs-Pauschale x Personenzahl.

6. Haftung

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber dem Mittwald Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
6.2 Das Mittwald Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Mittwald Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
6.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
6.4 Das Mittwald Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 €); für Geld und Wertsachen gemäß §702 BGB jedoch nur bis 800,00 €, es sein denn, das Mittwald Hotel oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Mittwald Hotel, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel eine Anzeige macht (§703 BGB).
6.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz für ein Kfz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
6.6 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Mittwald Hotels wird ausgeschlossen.

7. Kündigung

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Mittwald Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das Mittwald Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann das Mittwald Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
7.2 Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Mittwald Hotel in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Mittwald Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
7.3 Bei berechtigtem Rücktritt des Mittwald Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8. Sonstiges

8.1 Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
8.2 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
8.3 Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes, durch das Mittwald Hotel, ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
8.4 Bei Veranstaltungen bedarf das Mitbringen von Speisen und Getränken der Zustimmung des Mittwald Hotels. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt. Sämtliches Dekorationsmittel muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
8.5 Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
8.6 Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

9. Allgemeines

9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
9.2 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.
9.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck - und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
9.5 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

MITTWALD HOTEL
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