We are sorry to inform you that we can only provide our terms and conditions in German. An English translation will be added later on.
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen:
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten,
sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen
werden vom Mittwald Hotel schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht
mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die
Reservierung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung
Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt
widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen
Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
2.1 Sofern nicht anders schriftlich Vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am
Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt
sein. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus
für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logiepreises
(Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem
Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte
Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus
bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr ist
die Rezeption bis spätestens 18:00 Uhr am Vorabend zu verständigen.
Der nicht rechtzeitige Auszug des Kunden stellt verbotene Eigenmacht dar. Das Hotel
ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Zimmer
zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung
eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
3. Leistungen
3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel
verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu
bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich
getroffenen Vereinbarungen. Nimmt ein Gast, gleich aus welchen Gründen das Frühstück
nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch
nicht Anteilig, noch auf Minderung zu.
3.2 Nimmt ein Gast, gleich aus welchen Gründen zusätzlich vereinbarte Leistungen
nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht Anteilig,
noch auf Minderung zu.
3.3 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten
für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann
das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei
verfügen.
3.4 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro
Zimmer und Übernachtung, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung
der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs
Monate und erhöht sich der vom Mittwald Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 5% anheben. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt
bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen
sind nicht möglich.
4. Zahlung
4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig.
Das Mittwald Hotel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu
erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu
verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung
oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung
voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen und zwar in
Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. Das Mittwald
Hotel darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden
Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines vom Mittwald Hotel akzeptierten
Kreditkarten-Unternehmens anfordern.
4.2 Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist das
Mittwald Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechnungen,
zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit
seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung
aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger
Vermietung, bleibt dem Mittwald Hotel vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros,
etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger, eine
schriftliche Kostenübernahmeerklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht
und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar
binnen sieben Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung
ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der
Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Mittwald Hotel in jedem
einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von
Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von
Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
4.5 Preise für Gruppen gelten nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen.
Andernfalls sind die jeweils gültigen Preislisten vom Mittwald Hotel maßgeblich. Die
Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im übrigen von der Bezahlung einer
Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80% der zu reservierenden Leistung ab, wobei
die Anzahlung vier Wochen vor Ankunft der Gruppe im Mittwald Hotel eingegangen
sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Bei Gruppenreservierungen
behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommenen Zimmer
zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 80% der
vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.
4.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
5. Stornobedingungen
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:- 5.1 Für Gruppenreservierungen:
- a) bis 3 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.
- b) bis 2 Wochen vor Ankunft, 50% der vereinbarten Leistungen.
- c) bis 1 Woche vor Ankunft, 60% der vereinbarten Leistungen.
- d) bis 3 Tage vor Ankunft, 70% der vereinbarten Leistungen.
- e) bis 1 Tag vor Ankunft, 90% der vereinbarten Leistungen.
- 5.2 Für Einzelreservierungen:
- a) bis 1 Tage vor Ankunft (bis 12:00 Uhr), kostenfrei.
- b) ab 1 Tage vor Anreise (nach 12:00 Uhr), 80% der vereinbarten Leistungen.
- 5.3 Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Stornofristen Gültigkeit:
- a) über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt,
- b) 29. bis zum 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten,
- c) 14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Veranstaltungs-Pauschale x Personenzahl,
- d) 7. bis zum 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Veranstaltungs-Pauschale x Personenzahl,
- e) binnen 72 Stunden: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. 80% des entgangenen Umsatzes, falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Veranstaltungs-Pauschale x Personenzahl.
6. Haftung
6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber dem Mittwald Hotel für die von
ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
6.2 Das Mittwald Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht,
wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich
wird. Das Mittwald Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige
Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
6.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
6.4 Das Mittwald Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB
(bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 €); für Geld und Wertsachen
gemäß §702 BGB jedoch nur bis 800,00 €, es sein denn, das Mittwald Hotel oder dessen
Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden
dem Mittwald Hotel, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel eine Anzeige macht
(§703 BGB).
6.5 Soweit dem Kunden ein Stellplatz für ein Kfz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
6.6 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände
gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine
Haftung des Mittwald Hotels wird ausgeschlossen.
7. Kündigung
7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten
Zweck, so steht dem Mittwald Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Politische
Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das Mittwald
Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer
Unruhen, kann das Mittwald Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
7.2 Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Mittwald Hotel in einer
Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen
dienen. In diesen Fällen steht dem Mittwald Hotel der Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
7.3 Bei berechtigtem Rücktritt des Mittwald Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz.
8. Sonstiges
8.1 Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche,
gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
8.2 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung
nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
8.3 Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes, durch das Mittwald Hotel, ist die Haftung
nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
8.4 Bei Veranstaltungen bedarf das Mitbringen von Speisen und Getränken der Zustimmung
des Mittwald Hotels. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer
besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
Sämtliches Dekorationsmittel muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
8.5 Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen
erhoben werden.
8.6 Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
9. Allgemeines
9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
9.2 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.
9.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck - und Wechselstreitigkeiten - ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
9.5 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner
Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am
nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.